
Das Aktionsbündnis für "Teilhabe und selbstbestimmtes Leben"
Landesvereinigung SELBSTHILFE e.V.
Behindertenbeirat der Stadt Saarbrücken
Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. Landesvertretung Saarland
Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderungen e.V., Saarbrücken
Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft, Landesverband Saarland
Anprechpartner: Manfred Steuer
E-Mail: 4mai@gmx.info
Am 22.04.2013 besuchte der Vorstand des VdK Saarland den BSVSaar im ZBS.
"Wir wollen gemeinsame Projekte starten und brauchen eure Hilfe",
das waren klare Worte des VdK-Vorsitzenden Armin Lang, der uns mit der stellvertretenden Vorsitzenden Brunhilde Müller und Martina Braun am 22.04.2013 in unserem Hause besuchte. Beratungskompetenz soll auch in den Ortsvereinen geschult werden. Blinde und sehbehinderte Berater sollen ihr Wissen und ihre Erfahrung in diese Schulung einbringen. Im Gegenzug wurde uns Unterstützung bei der Beschaffung eines Pkw für unseren ambulanten psychosozialen Dienst zugesagt. Wir bedanken uns für die offene Begegnung und die gegenseitige Unterstützung in vielen Fragen.
Für die Zusammenarbeit von Bedeutung ist das neue VdK-Projekt "Ausbildung der Berater". VdK-Mitarbeiterin Martina Braun erläuterte das Vorhaben: Für interessierte ehrenamtlich Tätige wird es ein
Ausbildungsprogramm geben mit dem Ziel der Befähigung zum "Wegweiser" durch die Behindertenwelt (Strukturen der Behindertenhilfe, die verschiedenen Behinderungen mit ihren spezifischen Auswirkungen, Behindertenrecht, Hilfen...). BSVS-Vorsitzende Christa Rupp sagte die Mitarbeit ihres Vereins zu, mit selbst betroffenen Referenten und man wird auch nach interessierten "Auszubildenden" suchen.
Ein weiteres VdK-Projekt wurde dargestellt. Dabei geht es um ältere, behinderte oder kranke Menschen und ihren schwieriger werdenden Alltag "zu Hause". Es gibt viele technische Hilfsmittel, Tipps und Tricks, Verhaltensweisen, die das Leben im Alltag erleichtern können, das Bleiben "in den eigenen vier Wänden" ermöglichen können. Der VdK mit seinem Beratungsdienst möchte hier "Hilfe zur Selbsthilfe" leisten.
Hauptanliegen des Blinden- und Sehbehindertenvereins, so die BSVS-Vertreter, ist die Ermöglichung eines "mobilen Sozialdienstes". Die Beratungen zeigen, dass in vielen Fällen Hausbesuche bei hilfesuchenden sehgeschädigten erforderlich wären. Christa Rupp: "Wir können uns nicht einfach in ein Auto setzen und hinfahren. Wir brauchen sehende Assistenz, zum Fahren und Begleiten". Der Verein braucht Helfer, ein Fahrzeug, und finanzielle Unterstützung.
Weitere Gesprächspunkte waren Die Nutzung des Blindenzentrums für Tagesseminare, die Mitwirkung des BSVS beim Aushandeln von Zielvereinbarungen, die Barrierefreiheit in den Medien. VdK-Vorsitzender Armin Lang konnte auf seine Initiative im SR-Rundfunkrat hinweisen; hier geht es um den erleichterten Zugang zu Fernsehsendungen für sehgeschädigte oder auch gehörlose Menschen.
In Saarbrücken werden die Filme in der Zeit vom 18.04. bis 24.04.2012 gezeigt. Das Programm wird im einzelnen noch festgelegt.
Informationen zum Festival und zu den Filmen finden Sie in den folgenden Dokumenten:
1. Kurzinfos zum Festival
2. Die Filme
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Gestern ist der 11. Deutsche Hörfilmpreis vergeben worden. Die erfreuliche Botschaft des Abends: Der Hörfilm befindet sich im Aufwind, sowohl im Kino wie auch im Fernsehen. Trotzdem gehören barrierefreie Filme noch lange nicht zur Normalität. Die Ausweitung des Angebots auch auf nicht fiktionale Formate, die Sicherung der Qualität und die technische Zugänglichkeit sind daher wichtige Forderungen, die der DBSV gestern vor großem Publikum transportierte.
Welche Filme in diesem Jahr mit dem Deutschen Hörfilmpreis ausgezeichnet wurden, wer den Abend gestaltet hat und wer zu den rund 500 Gästen zählte, lesen Sie in der nachfolgenden Pressemitteilung:
Berlin, 10. April 2013. Bei der Gala zum 11. Deutschen Hörfilmpreis hat der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband gleich vier der begehrten Auszeichnungen vergeben. In der Kategorie TV konnte sich die WDR-Produktion "Der letzte schöne Tag" durchsetzen. Das Filmbeschreiberteam wurde von Martin Burike, Nicole Engeln und Stefan Zeh vertreten. Sie nahmen den Preis gemeinsam mit Schauspielerin Natascha Paulick, Produzent Eric Moss sowie Marianne Wegmann und Stefan Moll, beide WDR, aus den Händen von Laudatorin Eva Habermann entgegen.
Der Kinohit "Ziemlich beste Freunde", eingereicht von Senator Home Entertainment, erhielt die Auszeichnung in der Kategorie Kino. Die Laudatio hielt Schauspieler Roman Knizka, der den Preis an die Filmbeschreiberinnen Susanne Linzer-Elsässer, Evelyn Sallam und Uta-Maria Torp überreichte sowie an die Synchronsprecher der beiden Hauptfiguren Frank Röth und Sascha Rothermund. Röth verlas ein bewegendes Grußwort von Philippe Pozzo di Borgo, dessen Lebensgeschichte im Film erzählt wird.
Ein Sonderpreis der Jury für die besondere Qualität der Filmbeschreibung ging an den Kinofilm "9einhalbs Abschied", eingereicht von der HW Leasing, vertreten durch Thomas Agerholm. Er erhielt den Preis gemeinsam mit Regisseurin Halina Dyrschka und den Schauspielern Ben und Tim Litwinschuh sowie den Filmbeschreiberinnen Uta Borchert, Uta-Maria Torp und Susanne Linzer-Elsässer. Die Laudatio hielt Moderatorin und Schauspielerin Nina Eichinger, die auch zur Hörfilmpreis-Jury gehörte.
Im Anschluss wurde der Publikumspreis an den Kinofilm "Türkisch für Anfänger" übergeben, der sich nach einer beindruckenden Voting-Welle auf Facebook mit 75 Prozent der Stimmen durchgesetzt hatte. Die blinde Schwimmerin und mehrfache Paralympics-Gewinnerin Daniela Schulte übergab den Preis an Burt Neuber von Highlight Communications/Constantin Film, die den Film eingereicht hatte. An seiner Seite freuten sich Bernd Benecke vom Bayerischen Rundfunk, die Schauspieler Pegah Ferydoni, Arnel Taci und Katharina Kaali sowie die Filmbeschreiber Alexander Fichert und Roswitha Röding über die Auszeichnung.
Unter den Gästen war weitere Prominenz vertreten, darunter der ARD-Vorsitzende Lutz Marmor, Berlins Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum sowie die Schauspieler Hansa Czypionka, Thorsten Merten, Lisa Maria Potthoff, Jochen Schropp, Nadine Möllers, Jan Sosniok, Sina Tkotsch, Ina Weisse, Eleonore Weisgerber und Anastasia Zampounidis.
Durch den Abend führte Fernsehmoderatorin Dunja Hayali. Für die musikalischen Highlights im historischen Atrium der Deutschen Bank Unter den Linden sorgte das weltweit erfolgreiche Quartett Salut Salon.
Zur Jury unter dem Vorsitz des blinden Musik-Kabarettisten Dr. Dietrich Plückhahn gehörten neben der bereits genannten Nina Eichinger auch Angelika Krüger-Leißner, Stv. Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Kultur und Medien, Schauspielerin und Regisseurin Brigitte Grothum, die Bundesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen Claudia Roth, Filmredakteur Lars-Olav Beier (Der Spiegel), Reinhard Glawe (Bert-Mettmann-Stiftung), Hans Joachim Krahl vom Präsidium des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes sowie Regisseur und Grimme-Preisträger Lars Kraume.
Hörfilme ermöglichen es blinden und sehbehinderten Menschen, Filme als Ganzes wahrzunehmen und zu genießen. Diese Filme sind mit einer Audiodeskription (AD) versehen, die in knappen Worten zentrale Elemente der Handlung sowie Gestik, Mimik und Dekors schildert. Die Bildbeschreibungen werden in den Dialogpausen eingesprochen.
Die Aktion Mensch fördert den Deutschen Hörfilmpreis, der seit 2002 vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. (DBSV) verliehen wird. Hauptsponsoren sind die forschenden Arzneimittelhersteller Pfizer Deutschland und Bayer HealthCare Deutschland. Weitere Sponsoren und Partner sind die Deutsche Bank AG, die Herbert-Funke-Stiftung, das Blindenhilfswerk Berlin, die Blindenstiftung Deutschland, SkodaAuto Deutschland, Hotel Concorde Berlin, Optimahl, Brähler Konferenztechnik, Veltins und PR Sugar.
Besuchen Sie den Deutschen Hörfilmpreis auch auf facebook! www.facebook.com/Deutscher.Hoerfilmpreis
Weitere Informationen unter: http://www.deutscher-hoerfilmpreis.de
Pressebilder zur honorarfreien Verwendung stehen ab sofort zum Download unter folgendem Link zur Verfügung: http://www.deutscher-hoerfilmpreis.de/presse
11. Deutscher Hörfilmpreis bei Ohrfunk.de
In der Sendung "Zeitzone" präsentiert Ohrfunk.de heute um 15 und 19 Uhr die diesjährigen Hörfilmpreisträger und spricht mit dem Juryvorsitzenden Dr. Dietrich Plückhahn über Gründe und Hintergründe der Preisvergabe. Die gesamte Hörfilmpreisgala sendet Ohrfunk am kommenden Wochenende: Samstag, 16.05 Uhr und Sonntag, 10.05 Uhr.
Hier kann man ohrfunk.de hören: im Web unter http://www.ohrfunk.de und im Kabelnetz bei Kabel Deutschland 90,8 MHz, Telekolumbus 103,5 MHz in Berlin und in den digitalen Kabelnetzen von Wilhelm Tell in Hamburg, Schleswig-Holstein und im Saarland
das Bundesverwaltungsgericht entschied mit Urteil vom 13.12.2012 - 3 C 26.11 – dass eine blinde Frau ohne Begrenzung zur Heilpraktikerin zugelassen wird. In einer sogenannten ergänzenden Kenntnisprüfung hat die Klägerin lediglich darzustellen dass sie in der Lage ist, die Grenzen ihrer heilkundlichen Tätigkeit zu erkennen und entsprechend zu reagieren.
Das Verwaltungsgericht Berlin hatte zunächst die Zulassung begrenzt. Nun hat jedoch das Bundesverwaltungsgericht entsprechend entschieden.
Mitteilung des Informationsdienstes des BBSB
Die Pressereferentin der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. (BAGSO) hat uns das folgende mitgeteilt:
mit Unterstützung des Bundesverbraucherministeriums konnte die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen ihre Broschüre „Wegweiser durch die digitale Welt für ältere Bürgerinnen und Bürger“ in Kooperation mit dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) und der Deutschen Blindenstudienanstalt (blista) nun auch für blinde und sehbehinderte Menschen als Hörfassung aufbereiten.
Lesen Sie dazu die beigefügte Pressemitteilung. Wir bitten Sie, diese in Ihren Medien zu veröffentlichen bzw. in Ihrem Wirkungskreis weiterzuleiten.
Pressemitteilung 1/2013 als WORD-Dokument
Pressemitteilung 1/2013 als PDF-Dokument
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Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. |
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Deutsche Blindenstudienanstalt e.V. |
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Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. |
Der neue SR Tatort wird erstmalig am 25.01.2013 im Rahmen des Filmfestivals Max Ophüls Preis vorgestellt.
Die Erstsendung durch die ARD erfolgt am 27.01.2013 um 20:15. Er wird mit einer Beschreibung für Blinde und hochgradig Sehbehinderte ausgestrahlt (Audiodeskription/Hörfilm). Informationen hierzu finden Sie im ARD-Videotext, Seite 397. Informationen zum Dreh finden Sie hier.
"Dieser Tatort ist völlig anders als die bisherigen SR Tatorte", sagt Silvia Hame und Christa Rupp konnte selbst die "Action"-Szenen gut verfolgen. Woher haben die beiden das?
Nun, die Audiodeskription wurde am im Dezember erstellt. Silvia Hame durfte am 11. und 18.12.2013 den beiden Damen von Globe TV, Renate Zentz und Claudia Lenke, beim verfassen der Hörfilmtexte beratend zur Seite stehen. Im neuen Jahr, am 02. und 03.01.2013 wurde dann die Hörfilmfassung von Sprecher Karl-Heinz Kaul (Stimme der ARD) im Tonstudio erstellt. Auch hier durfte Silvia Hame beratend dabei sein. Die Hörfilmfassung wurde am 04.01.2013 Christa Rupp übergeben, sie sollte als bisher Unbeteiligte erste "Testhörerin" sein.
Fazit: Der neue SR Tatort ist überaus sehennswert, auch oder vor allen für Blinde und hochgradig Sehbinderte da erstmalig ein SR Tatort als Höfilm gesendet wird.
Der Neujahrsempfang des BSV-Saar findet, wie schon in den letzten Jahren, im Restaurant "Grüner Baum", Neunkirchen-Furpach statt. Beginn ist 11:00 Uhr. Nach Begrüßung und Ansprachen gibt es Wortbeiträge mit Informationen und Gedichten. Die musikalische Umrahmung wird von Esther und Alexandra Klein sowie von Eva Colle, Karl-Gerd Schäfer und Silvia Hame übernommen. Nach einem stärkenden Mittagessen (Voranmeldung erforderlich) wird uns "Bausch und Bogen" musikalisch unterhalten. Silvia Hame wird auch wieder einige Blindenhilfsmittel dabei haben.
Nach Schätzungen des Gemeinsamen Fachausschusses "Hörsehbehindert/Taubblind" (GFTB) im Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) gibt es bundesweit 2.500 bis 6.000 taubblinde Menschen, die nicht angemessen mit Hilfsmitteln und Assistenzleistungen versorgt sind. Im Jahr 2007 hat der GFTB deshalb erstmals gefordert, dass die Betroffenen einen speziellen Eintrag "Tbl" im Schwerbehindertenausweis erhalten. So würde es den Betroffenen erleichtert, die Besonderheit ihrer Behinderung nachzuweisen und Zugang zu den nötigen Hilfen zu bekommen.
Jahrelang stießen die Taubblindenvertreter bei der Politik auf Ablehnung, doch jetzt ging es plötzlich ganz schnell. Mit der Rundfunkbeitragsbefreiung für taubblinde Menschen gibt es ab 2013 erstmals eine bundesweit geltende Regelung für die Betroffenen. Dies war den Bundesländern offenbar Anlass, nun auch einem besonderen Merkzeichen zuzustimmen.
DBSV-Präsidentin Renate Reymann ist begeistert: "Für das Merkzeichen haben alle Verbände gemeinsam und mit einer Stimme gekämpft. Diese Einigkeit hat sicher entscheidend zu unserem Erfolg beigetragen."
Zusammen mit dem GFTB und weiteren Partnern wird sich der DBSV nun bei der Umsetzung des Beschlusses engagieren. "Von zentraler Bedeutung wird sein, dass auch Menschen mit noch geringen Hör- und Sehresten von dem neuen Merkzeichen profitieren", sagt DBSV-Sozialreferent Reiner Delgado. Denn ein besonderer taubblindenspezifischer Bedarf an Assistenz- und Dolmetsch-Leistungen besteht bereits dann, wenn man noch minimal hören oder sehen kann. Sobald das Merkzeichen eingeführt ist, muss es mit konkreten Hilfen für die Betroffenen verknüpft werden, darunter spezielle Hilfsmittel, persönliche Assistenz-, Bildungs- und Rehaangebote.
Der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe – Frauen gegen Gewalt (BFF), der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) und das Hessische Koordinationsbüro für behinderte Frauen (HKBF) veröffentlichen zum 25. November Informationen über Gewalt gegen Frauen mit Behinderung und Sicherheitstipps für Frauen mit Seheinschränkung. „Mit unserer Broschüre informieren wir über die unterschiedlichen Formen von Gewalt und zeigen Möglichkeiten auf, sich zu wehren“, so Rita Schroll, Leiterin des HKBF. Die Informationen werden in Blindenschrift, als Audio-CD im DAISY-Format und als barrierefreie PDF-Datei angeboten. Neben grundlegenden Informationen und konkreten Tipps werden auch zahlreiche Unterstützungsangebote genannt.
„Spezielle Tipps sind nötig“, betont die DBSV-Frauenbeauftragte Helga Neumann, „denn blinde und sehbehinderte Frauen berichten mir, dass sie sich besonders abends in einsamen Gegenden und in der Bahn bedroht fühlen. Tipps wie ‚Schnell weglaufen!‘ oder ‚Dem Täter in die Augen schauen!‘ helfen da kaum.“
Die Broschüre beantwortet viele Fragen: Wie verhalte ich mich am besten, wenn ich mich verfolgt fühle? Wie hole ich im Bus oder in der U-Bahn Hilfe? Wie schüttele ich als blinde oder sehbehinderte Frau einen Helfer ab, der mir zu nahe kommt? Die Tipps sollen die Frauen stärken. Denn – davon ist Helga Neumann überzeugt: „Jedes Mädchen und jede Frau kann sich wehren.“
Nach einer Studie des Bundesfamilienministeriums erleben Frauen mit Behinderung fast dreimal häufiger Gewalt als Frauen ohne Behinderung. Fast die Hälfte der Befragten hat in ihrer Kindheit oder Jugend auch sexualisierte Gewalt erfahren. Viele sehen keine Möglichkeit, sich gegen Belästigung, übergriffe und Gewalt zu wehren. „Auch Möglichkeiten der Unterstützung nach erlebter Gewalt sind vielen Frauen mit Behinderung nicht bekannt“, betont Katharina Göpner vom BFF. „Unser Angebot ist der erste Schritt, daran etwas zu ändern. Und es hilft auch unseren vielen Frauenberatungsstellen, mit blinden und sehbehinderten Ratsuchenden besser umzugehen.“
Die Initiative für die neuen Informationen entstand im Projekt „Zugang für alle!“ des BFF. Das Projekt informiert behinderte Frauen, wie sie sich gegen Gewalt wehren können und sensibilisiert in Frauenberatungsstellen für die Lebenssituation der Betroffenen.
Die beiden Broschüren können kostenlos in Blindenschrift oder als DAISY-Hörbuch
beim BFF bestellt werden,
Tel.: 0 30 / 322 99 500, E-Mail: zugangfueralle@bv-bff.de.
Auf der Webseite des DBSV stehen das Hörbuch und eine
PDF-Datei auch zum Download bereit:
Als E-Mail erhalten von Irene Klein, Redaktion DBSV-Direkt
Online-Informationsservice des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV).
Wenn ältere Menschen sich einer Operation am Auge zur Behandlung des Grauen Star unterziehen, verbessern sie nicht nur ihre Sehfähigkeit. Der Eingriff mindert auch das Risiko, durch Stürze schwere Knochenbrüche zu erleiden. Dieser Vorteil war in einer aktuellen Studie bei über 80-Jährigen und chronisch Kranken am größten. Deshalb sollten sich nach Ansicht der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG) auch hochbetagte Menschen eine vom Grauen Star getrübte Linse ersetzen lassen, wenn die Sehfähigkeit stark gemindert ist. Eine Altersgrenze für die Kataraktoperation gebe es nicht. "Dass ein fortgeschrittener Grauer Star, auch Katarakt genannt, das Sturzrisiko erhöht, ist seit längerem bekannt und durch Studien belegt", erläutert Professor Dr. med. Berthold Seitz, Präsident der DOG und Direktor der Universitäts-Augenklinik Homburg/Saar. Der Grund ist nicht allein die schlechtere Sehfähigkeit durch die getrübten Augenlinsen - auch der Gleichgewichtssinn hängt eng mit dem Sehvermögen zusammen. Menschen mit Grauem Star haben deshalb zunehmend Schwierigkeiten, ihre körperliche Balance zu halten. "Mit fortschreitender Erkrankung werden sie im Stehen und Gehen unsicherer, so dass Stürze programmiert sind", sagt Seitz. Im Alter geht ein solcher Sturz häufig mit einem Verlust an Mobilität und Unabhängigkeit einher. Mitunter werden Betroffene anschließend dauerhaft bettlägerig.
Die jetzt im amerikanischen ärzteblatt JAMA veröffentlichte Untersuchung an mehr als 1,1 Millionen Senioren zeigt, dass eine Operation bei Katarakt das Risiko für eine gebrochene Hüfte deutlich senkt. So ging die Zahl der Oberschenkelhalsbrüche im ersten Jahr nach der Operation um 16 Prozent zurück, nach der Operation einer starken Linsentrübung blieben sogar 23 Prozent der Senioren von einem Sturz verschont. Ein gesundheitlicher Vorteil, der mit dem Alter der Senioren zunahm: Hochbetagte zwischen 80 und 84 Jahren erlitten zu 28 Prozent weniger Hüftfrakturen. Auch bei Menschen mit chronischen Erkrankungen konnte die Operation das Risiko deutlich senken.
Warum sich bei Grauem Star die Linse trübt, ist nicht abschließend erforscht. In 90 Prozent der Fälle, sind alte Menschen betroffen. Sie sehen zunehmend verschwommen, weniger scharf und reagieren empfindlich auf helles Licht. Jedes Jahr setzen Augenärzte in Deutschland mehr als 650 000 künstliche Linsen ein.
"Alter und Krankheiten sollten daher kein Grund sein, von vornherein auf einen Katarakt-Eingriff zu verzichten, wenn die Sehfähigkeit in Folge der Linsentrübung stark eingeschränkt ist", erläutert Professor Dr. med. Christian Ohrloff, Pressesprecher der DOG aus Frankfurt am Main. "Die Implantation einer Intraokularlinse ist eine sichere Operation mit einer hohen Erfolgsrate. Mehr als 90 Prozent aller Patienten können nach dem Eingriff wesentlich besser sehen, sofern keine weiteren Augenkrankheiten vorliegen." Der Eingriff wird ambulant durchgeführt. Er ist in der Regel auch bei Menschen mit Herzerkrankungen möglich.
Nach ihren Schätzungen fehlen in Deutschland 400 Blinden- und Sehbehindertenlehrer. So müssen blinde Kinder von Lehrern unterrichtet werden, die keine Blindenschrift können, und sehbehinderte von solchen, die sich mit Sehschärfe, Gesichtsfeld und Blendempfindlichkeit kaum auskennen.
Nur fünf Hochschulen vermitteln hierzulande das nötige Fachwissen, um Schülern mit Seheinschränkung alles beizubringen, was ihre sehenden Altersgenossen auch erfahren. Doch die wenigen Sonderpädagogen, die jedes Jahr ihren Abschluss machen, reichen bei weitem nicht aus, um die freien Stellen zu besetzen.
Verschärft wird das Problem dadurch, dass sich Deutschland durch die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet hat, für die Inklusion behinderter Menschen auch in der Beschulung zu sorgen. Das bedeutet, dass in Zukunft noch mehr Blinden- und Sehbehindertenpädagogen gebraucht werden als heute.
"Inklusion bedeutet unter anderem das Recht, in Wohnortnähe eine Regelschule zu besuchen", erklärt die Präsidentin des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes, Renate Reymann. "Das ist gut so, doch die Bundesländer stehlen sich aus ihrer Verantwortung, wenn sie die Behindertenrechtskonvention erst unterschreiben und dann nicht für die Ausbildung der nötigen Fachleute sorgen." Uwe Boysen, der Vorsitzende des Deutschen Vereins Blinder und Sehbehinderter in Studium und Beruf, plädiert für eine Wahlfreiheit von behinderten Kindern und deren Eltern zwischen Förderschule und Regelschule. Doch auch er meint: "Es muss dezentralere Strukturen geben, wenn die schulische Inklusion gelingen soll, und sie gelingt sicher nicht, wenn immer weniger Blinden- und Sehbehindertenlehrer ihre Kollegen an den Regelschulen unterstützen."
"Versuchen Sie mal jemandem, der nie gesehen hat, zu erklären, wie hoch der Kölner Dom ist", macht Ute Palm, die stellvertretende Vorsitzende von PRO RETINA Deutschland, den Bedarf an ausgebildeten Sonderpädagogen deutlich. "Für ihn hört die Wahrnehmung von Größenverhältnissen an den Körpergrenzen auf und also werden Sie es ihm Schritt für Schritt erfahrbar machen müssen." Für die Vermittlung von Lehrinhalten unterschiedlichster Art ist eine Spezial-Ausbildung unerlässlich. "Die schulische Inklusion darf kein Sparmodell auf Kosten behinderter Menschen werden", warnt Renate Reymann.
Hintergrundinformationen sowie Bildmaterial zur honorarfreien Verwendung unter: www.lehrermangel.dbsv.org
In seiner Festrede sagte das Staatsoberhaupt: "Ich möchte mein Amt nutzen für das Thema Inklusion, ich möchte ihm Gehör verschaffen."
"Inklusion" ist der zentrale Begriff der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen und bezeichnet die selbstverständliche Beteiligung behinderter Menschen an allen gesellschaftlichen Prozessen. Der völkerrechtliche Vertrag wurde von Deutschland im Jahr 2009 ratifiziert.
DBSV-Präsidentin Renate Reymann begrüßt die Ankündigung Gaucks: "Wir hoffen, dass die Situation behinderter Menschen durch das Engagement des Bundespräsidenten nun auch in der deutschen Politik die breite Aufmerksamkeit bekommt, die sie verdient."
Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) ist die älteste bundesweite Selbsthilfevereinigung. Am 26. Oktober 2012 wurde mit einem Festakt im Berliner Humboldt Carré das einhundertjährige Jubiläum des Verbandes begangen. Zu den Gästen zählten der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe, Berlins Senator für Gesundheit und Soziales, Mario Czaja, sowie blinde Persönlichkeiten wie die Fahnenträgerin des deutschen Paralympischen Teams, Daniela Schulte.
Sie finden den Redetext des Bundespräsidenten und Bilder vom Festakt unter www.2012.dbsv.org
Während bisher Rundfunk- und Fernsehgebühren erhoben werden, wenn Empfangsgeräte angemeldet sind, wird künftig der Rundfunkbeitrag für jede Wohnung fällig, auch dann, wenn dort kein Empfangsgerät vorhanden ist. Für Menschen die zusammenleben, auch in Wohngemeinschaften, wird künftig nur ein Rundfunkbeitrag für die gemeinsame Wohnung erhoben.
Beitragspflichtig werden ab 1. Januar 2013 auch Wohnungsinhaber mit dem Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis, die bisher von der Gebührenpflicht befreit sind. Sie zahlen ein Drittel des vollen Beitrages, also 5,99€ im Monat. Nach Auskunft der GEZ werden alle Gebührenbefreiten mit RF im Ausweis noch in diesem Jahr angeschrieben. Im Februar kommt dann die erste Rechnung für das 1. Quartal 2013. Bis dahin ist also nichts zu tun.
Es ist jedoch nach wie vor möglich, beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ganz von der Beitragspflicht befreit zu werden.
Von der Beitragspflicht befreit werden auf Antrag Menschen, die mindestens hochgradig sehbehindert sind (Grad der Behinderung von 100 nur aufgrund der Sehbehinderung) und zugleich mindestens an Taubheit grenzend schwerhörig sind (Grad der Behinderung von 70 nur aufgrund der Hörbehinderung), also Taubblinde. Ferner werden auf Antrag Bezieher von Blindenhilfe nach § 72 SGB XII befreit, nicht jedoch Empfänger von Blindengeld nach Landesrecht. Befreit werden auf Antrag Empfänger staatlicher Sozialleistungen, wie Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe zur Pflege nach dem Sozialhilferecht, Grundsicherung, Sozialgeld, Arbeitslosengeld II, also Hartz IV, und BAFöG. Befreit werden auch Sonderfürsorgeberechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz und Empfänger von Leistungen nach dem Lastenausgleichs- und dem Asylbewerberleistungsgesetz. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.rundfunkbeitrag.de und telefonisch bei der GEZ unter 0221 für Köln und dann 50610. Antragsformulare gibt es ab November bei den Gemeinden und bei den Erbringern der Sozialleistungen.
Die Rundfunkanstalten verpflichten sich mit den Beiträgen der bislang gebührenbefreiten und künftig beitragspflichtigen Nutzern das Angebot an Sendungen mit Audiodeskription und Untertitelung auszuweiten.
(Eine Mitteilung des Bayer. BSB)
Jedoch tat sich die Gesellschaft schwer, blinde Menschen außerhalb der Anstaltsmauern anzunehmen, und die Betroffenen waren auf ein Leben "in Freiheit" nur ungenügend vorbereitet.
Der älteste bekannte Zusammenschluss blinder Menschen in Deutschland ist die Blindengenossenschaft in Hamburg von 1872. Im Jahre 1874 wurde der "Allgemeine Blindenverein zu Berlin" von einigen blinden Organisten, Lehrern und sehenden Beratern gegründet. örtliche Zusammenschlüsse folgten vielerorts. Auf den seit 1873 durchgeführten Blindenlehrerkongressen versuchten blinde Menschen, sich Gehör zu verschaffen, soweit die Belange erwachsener Blinder Gegenstand von Beschlüssen waren. Nach dem Kongress von 1907 in Hamburg fiel jedoch die Entscheidung, eigene Wege zu gehen.
Der Erste Deutsche Blindentag 1909 in Dresden bereitete die Gründung eines eigenen Verbandes vor, die der Zweite Deutsche Blindentag 1912 in Braunschweig vollzog. Von den 54 im Deutschen Reich bekannten Blindenvereinen waren 22 Vereine beteiligt, ein Jahr später waren dem Verband bereits 44 Vereine beigetreten. Vorsitzender wurde Franz Walter Vogel, Hamburg, der sich seit 1907 mit Nachdruck für die Gründung eines Spitzenverbandes eingesetzt hatte. Stellvertretender Vorsitzender war Rudolf Kraemer, Heilbronn, Schatzmeister Eugen Crohn, Berlin, und Schriftführer Paul Reiner, Berlin.
Im Vordergrund der Verbandsarbeit standen die Förderung der Erwerbstätigkeit, die Ermäßigung des Portos für Blindensendungen, Fahrpreisermäßigungen bei Straßen- und Eisenbahnen für erwerbstätige Blinde, die Schaffung einer höheren Schule und Vergünstigungen bei der gesetzlichen Sozialversicherung. Als Medium für den Gedankenaustausch und die Willensbildung bewährte sich die Brailleschrift, die im letzten Viertel des 19. Jahrhunderts Einzug in die Blindenanstalten gehalten hatte.
"Wir sind stolz, dass die Gründung des Reichsdeutschen Blindenverbandes auch als Geburtsstunde der deutschlandweiten Selbsthilfe in die Geschichtsbücher eingegangen ist", sagt DBSV-Präsidentin Renate Reymann anlässlich des Jubiläums. "Heute ist die Gesellschaft für alle unsere große Vision. Wir werden in der Politik und der Gesellschaft gehört und setzen uns im Verbund mit anderen Behindertenverbänden dafür ein, dass alle Menschen - ob mit oder ohne Behinderung - die gleichen Chancen haben."
Das Jubiläumsjahr des DBSV steht unter der Schirmherrschaft von Bundespräsident Joachim Gauck. Eine übersicht über sämtliche Jubiläumsveranstaltungen finden Sie im Internet unter http://www.dbsv.org/dbsv/aktuelles/jubilaeum-2012/
Weitersehen 2012 Das DBSV-Jahrbuch "Weitersehen 2012" widmet sich der Geschichte des 100-jährigen Verbandes. Bestellungen bei allen Landesvereinen des DBSV, für das Saarland: Tel. 0681 81 81 81.
Berlin, 20.07.2012- Pressemitteilung des DBSV
Auch blinde und sehbehinderte Menschen haben das Recht, die Packungsbeilagen von Arzneimitteln zu lesen. Seit zwei Jahren gibt es eine Internet-Plattform, mit der die Pharmaunternehmen diese Gebrauchsinformationen barrierefrei zur Verfügung stellen können. Das Problem: Sie tun es nicht.
Am 18.06.2010 präsentierten der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) und die Rote Liste Service GmbH gemeinsam das Projekt PatientenInfo-Service (www.patienteninfo-service.de). Die Internet-Plattform stellt Arzneimittelinformationen in vier Formaten zur Verfügung, beispielsweise im Großdruck oder als Hörbuch.
Die Pharmaunternehmen können damit einer gesetzlichen Pflicht nachkommen. Sie sind seit sieben Jahren dazu verpflichtet, dass „die Packungsbeilage auf Ersuchen von Patientenorganisationen bei Arzneimitteln, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind, in Formaten verfügbar ist, die für blinde und sehbehinderte Personen geeignet sind“ (§11 AMG Abs. 3c).
Zu den Unternehmen, die den Service nutzen, gehören Dr. Falk Pharma, Janssen-Cilag, Novartis, Pfizer und Roche, die jeweils einen hohen Prozentsatz ihrer Gebrauchsinformationen barrierefrei eingestellt haben. Insgesamt beteiligt sich aber nur ein Bruchteil der Hersteller, nämlich gerade mal 20 von 350 in Deutschland ansässigen Unternehmen. DBSV-Präsidentin Renate Reymann fordert deshalb, dass der Gesetzgeber den Druck erhöht: „Wir drängen seit dem Jahr 2005 darauf, dass den Pharmaunternehmen im Arzneimittelgesetz eine Frist gesetzt wird – schließlich können Informationen auf Beipackzetteln lebenswichtig sein!“
Im Rahmen der Beratungen zur letzten Novelle des Arzneimittelgesetzes hat der DBSV als Stichtag für die Umsetzung den 31.12.2014 vorgeschlagen. Der Forderung nach Setzung einer Frist wurde jedoch erneut nicht entsprochen.
Diese Landes- Blindheitshilfe beträgt unverändert 438 EUR monatlich für Erwachsene. Im Saar-Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD ist festgelegt, daß die Blindheitshilfe in der bisherigen Form erhalten bleibt. Aus dem Landtag wird uns bestätigt, dass darunter auch die Höhe dieses Nachteilsausgleichs gemeint ist. Erinnert sei daran, dass das entsprechende Gesetz im Moment bis 2020 befristet ist. Die Blindheitshilfe wird einkommens- und vermögensunabhängig an vom Landesamt für Soziales anerkannte blinde Menschen gewährt. Das ergänzende "Blindengeld" nach § 72 SGB XII allerdings ist eine Leistung der Sozialhilfe und daher einkommens- und vermögensabhängig.
Die Blindheitshilfe wird gekürzt, wenn jemand daneben Pflegegeld als Leistung der Pflegeversicherung bekommt. Zum Beispiel bei Pflegestufe 1 beläuft sich der Kürzungsbetrag auf rund 141 EUR monatlich.
Ganz gleich, ob man den Sommer am Meer oder in den Bergen genießt: Eine Sonnenbrille, die die Augen zuverlässig vor UV-Strahlung schützt, gehört mit ins Gepäck. Dr. med. Georg Eckert vom Berufsverband der Augenärzte Deutschlands erläutert zum Tag des Sonnenschutzes am 21. Juni, was eine gute Sonnenbrille ausmacht.
Zu viel Sonnenlicht kann die Hornhaut und auch die Netzhaut schädigen. Ein "Sonnenbrand" der Hornhaut - das ist der transparente Teil der vorderen Augenhaut, quasi die "Windschutzscheibe des Auges" - kann sehr schmerzhaft sein. "In schweren Fällen kann sogar die äußerste Schicht der Hornhaut zerstört werden", erklärt Dr. Eckert, "dann liegen die darunterliegenden Nervenenden frei". Es fühlt sich an, als seien Fremdkörper auf der Augenoberfläche, das Auge tränt und ist extrem lichtempfindlich. Vor allem in den Bergen ist zum Schutz vor dem "Verblitzen" ein zuverlässiger UV-Schutz sinnvoll, denn pro 1000 Höhenmeter nimmt die Strahlung in der dünner werdenden Atmosphäre um 20 Prozent zu. Reflektieren Eis und Schnee das Licht, steigt das Risiko noch zusätzlich. Neben der Hornhaut ist auch die Netzhaut - die Schicht mit lichtempfindlichen Zellen im Augeninneren - gefährdet. Wer zu lange in die Sonne schaut, riskiert direkt bleibende Schäden an der Netzhaut. Aber auch die langfristige Einwirkung des Sonnenlichts kann das Risiko steigern, beispielsweise eine Altersabhängige Makuladegeneration zu erleiden. Eine Sonnenbrille schützt vor den kurz- und langfristigen Schäden.
Auf den UV-Schutz achten Beim Kauf der Sonnenbrille sollte man nachfragen, ob der UV-Schutz gewährleistet ist. Medizinisch sinnvoll ist eine Brille, die alle Wellenlängen unterhalb von 400nm blockiert. Eine CE-Kennzeichnung und die Aufschrift EN 1836:1997 zeugen davon, dass die Brille grundlegenden europäischen Anforderungen genügt. Die Tönung des Brillenglases sagt nichts über den UV-Schutz aus. "Gefährlich sind dunkle Brillen mit unzureichendem UV-Schutz", macht Dr. Eckert klar: "Sie sorgen dafür, dass sich die Pupille weitet, so dass dann besonders viel Strahlung die Netzhaut erreicht."
Das richtige Design Das Design der Sonnenbrille trägt viel zur Schutzfunktion bei, erläutert Dr. Eckert: "Die Sonnenbrille sollte Schutz vor von oben und seitlich einfallenden Lichtstrahlen bieten." Die Brille sollte deshalb idealerweise oben recht dicht am Kopf anliegen; an den Seiten können gebogene Brillengläser oder breite Bügel für zusätzlichen Schutz sorgen.
Weitere Informationen zum Tag des Sonnenschutzes gibts im Internet unter
www.sonnenschutz-sonnklar.info
(Mitgeteilt vom Bayer. Blinden- und Sehbehindertenbund)
In jüngster Zeit, zu verschiedenen Anlässen, hatten wir - der BSV Saar - Anforderungen an die Behindertenpolitik im Saarland gestellt.
Eine ganze Reihe unserer Vorschläge sind in Aussagen des Koalitionsvertrages enthalten. Hier wesentliche Punkte daraus:
Das Landesblindengeld wird in der bisherigen Form beibehalten
Gesundheit::
- mittelfristig barrierefreier zugang zu allen Gesundheitseinrichtungen
- bessere Versorgung behinderter und Demenzkranker in Krankenhäusern
- bedarfsgerechte Rehamaßnahmen
- besseres Überleitungsmanagement für patienten nach Krankenhausaufenthalt
- vorübergehende krankenpflegerische Leistungen nach Klinikaufenthalt, eventuell Gesetzesinitiative im Bundesrat
Pflegestützpunkte:
- Ausbau zu regionalen Kompetenzzentren für Ältere, umfassende auch technische Beratung, Koordinierungsstelle, Verknüpfung mit Arbeit der Ehrenamtler
Inklusion:
- Inklusion verwirklichen, Sonderbetreuungsformen erhalten zur Wahrung der Wahlfreiheit der Eltern (zum Beispiel Regelschule oder Förderschule)
- Aktionsplan des Landes zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) mit konkreten Maßnahmen und Zeitplan
- Bei allen Gesetzesvorhaben besondere Prüfung der Auswirkungen auf behinderte Menschen
- Weitere Datensammlung zur Lage der Behinderten zusätzlich zum Landesbehindertenplan
- Landesbeauftragte (zum Beispiel der Behindertenbeauftragte) sollen vomLandtag gewählt werden
- Die Medien müssen für alle behinderten Menschen zugänglicher werden, insbesondere rundfunk und Fernsehen; Appell an den Saarländischen Rundfunk und die anderen Rundfunkanstalten zur Schaffung von mehr arrierefreien Angeboten in Zusammenarbeit mit den Selbsthilfeverbänden
- Internetkompetenz: Fortführung des Programms "Onlinerland Saarland"
Arbeit für Behinderte:
- Die Arbeitsagentur ist vorrangig zuständig, das Land nur subsidiär, das Teilhabeprogramm wird fortgeführt, ebenso die Förderung des Übergangs von der Behindertenwerkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, ein rogramm für Langzeitarbeitslose wird entwickelt
- Ausgleichsabgabe (wird von Betrieben gezahlt, die die Beschäftigungspflichtquote nicht erfüllen): Überprüfung der Höhe, eventuell Gesetzesinitiative im Bundesrat
Senioren:
- Programm "Gesund alt werden im Saarland" , zu entwickeln im Benehmen mit Sozial- und Wohlfahrtsverbänden
- Bedarf an sozialer Infrastruktur überprüfen in Zusammenarbeit mit den Kommunen und Kreisen
Soweit sozialpolitische Kernaussagen aus dem Koalitionsvertrag. Mit den Fraktionen und der Landesregierung wird einiges zu besprechen sein, manches zu klären, vieles zu vertiefen. Packen wirs an, und wir sind dankbar für euere Kommentare und Anregungen.
E-Mail: hans.schaaf@bsvsaar.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
aus Anlass der Landtagswahl 2009 hatten wir Ihnen "Wahlprüfsteine" unterbreitet.
Sie sind seinerzeit auf uns zugegangen , es gab von Ihnen schriftliche Darlegungen und eine Reihe von Gesprächen in unserem Zentrum für Blinde und Sehbehinderte in Saarbrücken-Eschberg.
Weitere Kontakte ergaben sich insbesondere in 2010. Hermann Scharf hatte uns besucht mit dem Landtagsausschuss für Soziales, Anlass waren die Beratungen über die Blindheitshilfe. Der Landtag hat dann einstimmig der Verlängerung der bisherigen Regelung bis 2020 zugestimmt.
In die Beratungen über einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention haben wir unsere "Anforderungen" eingebracht.
Weil die letzte Landtagswahl erst 2 1/2 Jahre zurückliegt und die jetzige Vorwahlzeit kurz ist, möchten wir Sie diesmal von Wahlprüfsteinen "verschonen".
Doch sind zwei Anliegen für uns von besonderer bedeutung und wir bitten Sie um Stellungnahme dazu.
1. Mobiler Sozial- und Rehadienst für Blinde und Sehbehinderte im Saarland
Es besteht ein akuter Bedarf an praktischer Unterstützung und Unterweisung vor Ort, im häuslichen Bereich, im Hinblick auf notwendige weitere Hilfen. Unsere Möglichkeiten als Ehrenamtler sind begrenzt, wir sind selbst in der Mobilität eingeschränkt, brauchen für jeden Besuch fremde Hilfe.
Deshalb ist ein professioneller spezialisierter Dienst erforderlich. Ohne staatliche Hilfe ist ein mobiler Rehadienst nicht machbar.
Werden Sie sich dafür verwenden?
2. Blindheitshilfe
Die aktuelle Gesetzeslage ist bekannt. Gesetze können aber verändert werden durch neue Gesetze.
Stehen Sie zur Regelung der Blindheitshilfe, so wie diese in 2010 getroffen wurde?
Unser Dachverband, der Deutsche Blinden- und sehbehindertenverband e.V. (DBSV) hat die Forderung nach einer bundeseinheitlichen Regelung der Blindheitshilfe gestellt und die Landesregierungen zum Handeln aufgefordert.
Die jetzige Situation, mit 16 sehr unterschiedlichen Landesregelungen, ist unerträglich.
Werden Sie sich für eine bundeseinheitliche Regelung verwenden?
Zu Gesprächen mit Ihnen sind wir gerne bereit, im Landtag oder noch besser im Zentrum für Blinde und Sehbehinderte.
Mit freundlichen Grüßen
Christa Maria Rupp
(Vorsitzende)
Tel. 0681 81 81 81
Hans Schaaf
(Stv. vorsitzender)
Zu unseren - verkürzten - Wahlprüfsteinen hat die SPD-Fraktion im Landtag Stellung bezogen. Die behindertenpolitische Sprecherin, Gisela Kolb, hat bei einem Gespräch im Zentrum für Blinde und Sehbehinderte in Saarbrücken sinngemäß ausgeführt:
Zu einer Aussprache über unsere "Wahlfragen" war die behindertenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Gisela Kolb, ins Zentrum für Blinde und sehbehinderte gekommen (Siehe Landtagswahl 2).
Nun hat der behindertenpolitische Sprecher der LINKSFRAKTION, Ralf Georgi, Stellung bezogen
12.03.12
Sehr geehrter Herr Schaaf,
ich bedanke mich für unser vor einigen Tagen geführtes Telefonat, in dem wir uns über die Position unserer Partei und unserer Fraktion zum Blindengeld und zu ambulanten Hilfen unterhalten haben und teile Ihnen diesbezüglich gerne mit:
Für heute übersende ich Ihnen die besten Wünsche aus dem Landtag und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Georgi, MdL
Vor 100 Jahren wurde der Reichsdeutsche Blindenverband gegründet. Ein würdiger Anlass für das nach dem Erfinder der Blindenschrift genannten "Louis Braille Festival der Begegnung" in Berlin. Der BSV Saar nimmt offiziell daran teil und wir wollen die Gelegenheit nutzen zum Kennenlernen der Bundeshauptstadt.
Die Reise findet statt von Dienstag, 29. Mai bis Montag 4. Juni 2012. Wir fahren mit einem modern ausgestatteten Fernreisebus der Firma Horst Becker Touristik aus Spiesen-Elversberg. In Berlin wohnen wir im 4-Sterne-Hotel Abacus-Tierpark im Stadtteil Lichtenberg. Der Ostberliner Tierpark ist benachbart, in der Nähe gibt es eine U-Bahnstation, bis zum Alexanderplatz dauert die Fahrt etwa 15 Minuten. Die programmgemäßen Fahrten in Berlin führen wir mit unserem Bus durch.
Das genaue Programm wird noch erstellt. Wir werden einen Besuchstag im Bundestag haben, die saarländische Bundestagsabgeordnete Elke Ferner (SPD) hat uns dazu eingeladen. Es wird Stadtrundfahrten geben und viel Zeit wird auf dem Festival verbracht. Selbstverständlich besteht Spielraum zur freien Erkundung Berlins...
Was kostet die Reise? Da wir als BSV Saar als "amtliche Delegation" am Festival teilnehmen, übernehmen wir einen Teil der Fahrtkosten, die Buchungsgebühren bei der Busfirma sowie die Kosten für die Stadtführungen. Daraus ergeben sich folgende Preise, auf der Grundlage von 35 Teilnehmern berechnet:
359 EUR pro Person im Doppelzimmer.
Sollten wir mindestens 40 Teilnehmer sein (wie bei der Voranmeldung), würde der Reisepreis 335 EUR betragen.
Für ein Einzelzimmer ist ein Zuschlag von 106 EUR zu zahlen.
Reiseschutzkosten (Rücktrittsversicherung) kommen ebenfalls dazu, zirka 15 EUR pro Person.
Im Reisepreis enthalten sind:
Für diese Reise muss jeder für Begleitung selbst sorgen. Der Verein zahlt auch keine weiteren Kosten einer Begleitperson, ist aber bei der Suche nach Begleitung behilflich.
Nach den jetzigen Planungen wird die Abfahrtsroute im Saarland von Spiesen über das Sulzbachtal nach Saarbrücken verlaufen, dort sollte um 7 Uhr abgefahren werden. Ob weitere Punkte angefahren werden können, eventuell Abfahrt ab Neunkirchen und Haltepunkte auf der Strecke Saarbrücken-Homburg, ist noch festzulegen.
So, das sind nun alle derzeit bekannten Einzelheiten. Auch von denjenigen, die sich bei der unverbindlichen Ausschreibung zur Teilnahme gemeldet hatten, brauchen wir jetzt die förmliche verbindliche Anmeldung. Es waren aber noch einige Plätze frei, man kann sich also noch neu entscheiden.
Infos und Anmeldung bei Christa Maria Rupp Tel. 0681 81 81 81.
Saarbrücken, 24. Juli 2011
Saarbrücken, im Juni 2011
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir nehmen die Vorbereitungen des Aktionsplanes zum Anlass, unsere Positionen darzustellen.
Bei unseren Forderungen und Vorschlägen geht es auch um die Verwirklichung früherer gesetzlicher Bestimmungen (z.B. Gleichstellungsgesetze, AGG, EU-Richtlinien).
Zum Handeln verpflichtet und aufgefordert sind, je nach Anliegen,
Diese unsere "Anforderungen an einen Aktionsplan" erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
• Die Richtung ist allgemein festgeschrieben: Die Schule "alle eingeschlossen".
Wir wissen jedoch, dass es für die sinnesgeschädigten blinden und sehbehinderten Kinder und junge Menschen ganz spezifische pädagogische Anforderungen gibt, die nicht so ohne Weiteres an jeder Schule verwirklicht werden können.
Wir gehen davon aus, dass noch für einige Zeit die Frühförderstätte und die Förderschule für Blinde und hochgradig Sehbehinderte ihre Berechtigung haben. Dies jedenfalls bis zum Abschluss der Grundschule.
• Wird entsprechend dem individuellen Elternwillen die Inklusion umgesetzt, so darf es keine Abstriche bei den Integrationsmaßnahmen geben.
Erforderliche Hilfsmittel sind kostenfrei bereit zu stellen; wegen der Kostenträgerschaft darf es keine Probleme mehr geben.
• Die Arbeitssituation Schwerbehinderter hat sich verschlechtert. Bundesweit gibt es z.B. 25.000 arbeitsfähige sehgeschädigte Menschen ohne Beschäftigung.
Bei der Neu-Einstellung Schwerbehinderter ist der öffentliche Sektor kein Vorbild, auch nicht das Saarland.
Die Zuweisungen zur Ausbildung an die Berufsbildungswerke sind erschwert worden. Es gibt zu oft Zuständigkeitsprobleme bei den Trägern. Die Arbeitsagenturen haben ihre Beratungs- und Vermittlungsdienste ausgedünnt.
Wir fordern dringende Abhilfe:
• Rechtsanspruch (Pflichtleistung der Kassen) auf Anschluss-Rehamaßnahmen bzw. Folge-Rehamaßnahmen nach Erblindung bzw. Sehminderung
• Sehhilfen-Versorgung:
• In Deutschland erblinden jährlich 8.000 Menschen an Diabetes. Wir brauchen ausreichend barrierefreie Medizin-Produkte für Sehgeschädigte zur Messung der Blutzuckerwerte und der Insulinzufuhr. Wo es Versorgungslücken gibt, müssen die Krankenkassen zur dauernden häuslichen Krankenpflege verpflichtet werden.
• Medikamenten-Behandlung der AMD (Altersabhängige Makula-Degeneration):
Die Behandlung mit dem vom Arzt im Benehmen mit dem Patienten verordneten Medikament muss Pflichtleistung der Krankenkassen werden.
Und einheitlich verlässlich geregelt werden.
• PKV Standardtarif:
Eine Reihe von Beamten (auch Pensionäre) sind in diesem Tarif versichert, weil sie von der "normalen" PKV wegen ihrer Behinderungen abgelehnt wurden. Dieser Standardtarif ist zwar beihilfekonform, jedoch diskriminierend in einer Reihe von Punkten. Zum Beispiel bei der Versorgung mit Hilfsmitteln und bei Kuren.
Solange es keine Bürgerversicherung gibt, muss der Standardtarif diskriminierungsfrei gestaltet werden, Benachteiligungen im Vergleich zur GKV beseitigt werden
• Die Praxis der Kassen bei der Bewilligung geriatrischer Kuren bei Blinden und hochgradig Sehbehinderten lässt stark zu wünschen übrig.
Die Rechtsgrundlagen für Rehamaßnahmen für Ältere behinderte Personen sind zu verbessern.
• Assistenz in Krankenhäusern für Sehgeschädigte (und andere Schwerstbehinderte):
Auch im Saarland gibt es Handlungsbedarf, kranke Menschen bedürfen der Pflege und Betreuung.
• Taubblinde:
Wir fordern im Schwerbehindertenrecht die Schaffung eines eigenen Merkmals "Tbl".
• Wir prangern die "Büchernot" sehgeschädigter Menschen an. Es besteht eine beträchtliche Unterversorgung:
In 2010 wurden in Deutschland 93.000 Bücher neu aufgelegt; nur 2.500 wurden für Blinde erschlossen, akustisch oder in Blindenschrift.
Das Saarland hat in den vergangenen Jahren seinen Beitrag für die WBH - Westdeutsche Blinden-Hörbücherei -, der wir angehören, beträchtlich erhöht. Dies wissen wir zu schätzen.
Es bleibt aber auch hier vieles zu tun:
• Hinkommen - Reinkommen - Klarkommen:
Wir erwarten, dass Kultureinrichtungen (wie Museen, Theater, Monumente...) und Tourismus-Anbieter von sich aus auf Sehgeschädigte mit besonderen Teilhabe-Angeboten zukommen.
• Hörfilme im Fernsehen: Auch wenn Fortschritte gemacht wurden, gibt es noch viel zu wenige Filme mit Audio-Beschreibung. Der Saarländische Rundfunk könnte hier neue Initiativen ergreifen.
• Wir erwarten auch vom SR, dass geschriebene Untertitelungen in laufenden Informationssendungen hörbar gemacht werden.
• Lesbare Schriften:
• Hör-Tageszeitung:
Es gibt Tageszeitungen in Deutschland, die von sehgeschädigten Abonnenten (gegen Zahlung) am Telefon gehört werden können, die Technik macht es möglich.
Unser Wunsch an die Saarbrücker Zeitung, im Jahr 250 ihres Bestehens:
Macht uns die SZ tagesaktuell hörbar!
• "Barrierefrei, aber sicher" ist unser Prinzip, wenn es um die Verbesserung der Mobilität im öffentlichen Raum geht. Deshalb
• Wir fordern die rasche Umsetzung der Kontraste-DIN
• Bank-Automaten sind barrierefrei auszustatten:
• Hindernisfreies Aufsuchen öffentlich zugänglicher Gebäude
• Das weitverbreitete Autoparken auf Gehsteigen zwingt zum Gehen auf Straßen:
• Ärgernis Autoparken Nichtbefugter auf Parkplätzen für Schwerbehinderte:
• Bauschilder, oft in Gehsteige ragend, bisweilen zu niedrig angebracht:
• Ziehen von Nummern beim Anstellen, in Bahnhöfen, Ämter, Läden, Kliniken...:
• Neu-Auflage eines Landesprogramms "Barrierefrei zu Hause leben" für Ältere und behinderte Menschen entsprechend dem erfolgreichen Vorgängermodell der Landesregierung
• Sehgeschädigte klagen über häufigere Unfälle im Nahverkehr an Haltepunkten und Bahnhöfen:
• Bahnhöfe:
• Fahrplanbücher sind oft zu klein gedruckt.
Es muss lesbare oder hörbare Alternativen für Sehgeschädigte geben
• Saar-Lor-Lux:
• Blindheitshilfe:
Dass die Blindheitshilfe der Höhe nach in jedem Bundesland anders ausgestaltet ist, ist ein unhaltbarer Zustand. Man stelle sich vor, es gäbe 16 verschiedene Kindergeld-Regelungen. So aber ist es mit der Blindheitshilfe. Durch Initiative des DBSV ist die Problematik bei der Bundesregierung und den Landesregierungen bekannt.
Wir erwarten vom Saarland eine Bundesinitiative zur Schaffung einer einheitlichen Bundesregelung.
• Sehbehindertengeld:
Hochgradig Sehbehinderte sind Menschen mit einem Visus von 2 bis 5 Prozent, knapp oberhalb des Blindheitsbegriffs, und viele von ihnen sind von Blindheit bedroht. Wir erfahren täglich, wie schwierig ihre Situation im Alltag ist, nicht anders als bei blinden Menschen. Wir wissen auch , wie schwierig es ist, die Sehschärfe im Grenzbereich verlässlich festzustellen.
Wir fordern deshalb die Wiedereinführung eines angemessenen Sehbehinderten-Nachteilsausgleiches, um wenigstens teilweise behindertenbedingte Mehraufwendungen auszugleichen.
Wir sind ehrenamtlich tätig. Eine Hauptamtskraft konnten wir uns bisher nicht leisten. Unsere sehgeschädigten Menschen leben meist in komplexen Situationen und die Sozialberatung und -betreuung nimmt immer mehr zu und erfasst alle denkbaren Lebensbereiche. Die Grenzen des Zumutbaren für Ehrenamtler sind überschritten. Ehrenamt sollte eine Ergänzung zum Hauptamt sein, nicht es ersetzen. Zumal wir selbst auf Hilfspersonen angewiesen sind, zum Beispiel um Hausbesuche zu machen oder umfangreiches Schriftgut rasch zu erfassen oder Recherchen vorzunehmen.
Wir arbeiten gern mit bestehenden Hilfe-Einrichtungen zusammen (Pflegestützpunkte, Behindertenberatungen der Kreise...).
Und doch: Die spezifischen Anliegen blinder und sehbehinderter Menschen erfordern eine fachkompetente umfassende Unterstützung. Kurzum:
Mit freundlichen Grüßen
Christa Maria Rupp
Vorsitzende
Hans Schaaf
Stv. Vorsitzender
Blinden- und Sehbehindertenverein
für das Saarland e.V.
Küstriner Straße 6
66121 Saarbrücken
Tel 0681 81 81 81
Wie geht das eigentlich, wenn die Brille nicht mehr reicht?
Haben Sie sich schon manches Mal darüber gewundert, dass Menschen Sie darum gebeten haben, einen Text, eine Busnummer oder die Preise im Supermarkt vorzulesen?
Nicht nur Ältere Menschen können wegen unterschiedlicher Augenerkrankungen von Sehbehinderung oder gar Blindheit - und damit von einem schweren Schicksalsschlag - getroffen werden.
Welche Möglichkeiten gibt es, den Alltag trotzdem zu bewältigen?
• Lassen Sie sich ein, wenn wir einen Braillesalat zubereiten.
• Lassen Sie sich ein, wenn wir mit Ihnen "Tischlein deck dich" spielen.
• Machen Sie mit bei einem Geschicklichkeitsspiel, bei dem Teamgeist gefragt ist.
• Möchten Sie erleben, wie "E-Mail für dich" blind geschrieben wird?
• Die eine oder andere Überraschung lässt sich auch "mit Brille"erleben.
Sie werden erfahren, dass Sie blinde und sehbehinderte Menschen nach dem Besuch unseres Hauses "mit anderen Augen" wahrnehmen.
Christa Maria Rupp
Tel.: (06 81) 81 81 81
e-mail: info@bsvsaar.org
nbsp;
Blinden- und Sehbehindertenverein für das Saarland e.V.
Küstriner Str. 6 · 66121 Saarbrücken