Vor 100 Jahren wurde der Reichsdeutsche Blindenverband gegründet. Ein würdiger Anlass für das nach dem Erfinder der Blindenschrift genannten "Louis Braille Festival der Begegnung" in Berlin. Der BSV Saar nimmt offiziell daran teil und wir wollen die Gelegenheit nutzen zum Kennenlernen der Bundeshauptstadt.
Die Reise findet statt von Dienstag, 29. Mai bis Montag 4. Juni 2012. Wir fahren mit einem modern ausgestatteten Fernreisebus der Firma Horst Becker Touristik aus Spiesen-Elversberg. In Berlin wohnen wir im 4-Sterne-Hotel Abacus-Tierpark im Stadtteil Lichtenberg. Der Ostberliner Tierpark ist benachbart, in der Nähe gibt es eine U-Bahnstation, bis zum Alexanderplatz dauert die Fahrt etwa 15 Minuten. Die programmgemäßen Fahrten in Berlin führen wir mit unserem Bus durch.
Das genaue Programm wird noch erstellt. Wir werden einen Besuchstag im Bundestag haben, die saarländische Bundestagsabgeordnete Elke Ferner (SPD) hat uns dazu eingeladen. Es wird Stadtrundfahrten geben und viel Zeit wird auf dem Festival verbracht. Selbstverständlich besteht Spielraum zur freien Erkundung Berlins...
Was kostet die Reise? Da wir als BSV Saar als "amtliche Delegation" am Festival teilnehmen, übernehmen wir einen Teil der Fahrtkosten, die Buchungsgebühren bei der Busfirma sowie die Kosten für die Stadtführungen. Daraus ergeben sich folgende Preise, auf der Grundlage von 35 Teilnehmern berechnet:
359 EUR pro Person im Doppelzimmer.
Sollten wir mindestens 40 Teilnehmer sein (wie bei der Voranmeldung), würde der Reisepreis 335 EUR betragen.
Für ein Einzelzimmer ist ein Zuschlag von 106 EUR zu zahlen.
Reiseschutzkosten (Rücktrittsversicherung) kommen ebenfalls dazu, zirka 15 EUR pro Person.
Im Reisepreis enthalten sind:
Für diese Reise muss jeder für Begleitung selbst sorgen. Der Verein zahlt auch keine weiteren Kosten einer Begleitperson, ist aber bei der Suche nach Begleitung behilflich.
Nach den jetzigen Planungen wird die Abfahrtsroute im Saarland von Spiesen über das Sulzbachtal nach Saarbrücken verlaufen, dort sollte um 7 Uhr abgefahren werden. Ob weitere Punkte angefahren werden können, eventuell Abfahrt ab Neunkirchen und Haltepunkte auf der Strecke Saarbrücken-Homburg, ist noch festzulegen.
So, das sind nun alle derzeit bekannten Einzelheiten. Auch von denjenigen, die sich bei der unverbindlichen Ausschreibung zur Teilnahme gemeldet hatten, brauchen wir jetzt die förmliche verbindliche Anmeldung. Es waren aber noch einige Plätze frei, man kann sich also noch neu entscheiden.
Infos und Anmeldung bei Christa Maria Rupp Tel. 0681 81 81 81.
Um Führhundhaltern den Zutritt zu Einzelhandelsgeschäften, Gastronomiebetrieben, Praxen usw. zu erleichtern, hat der DBSV einen Einleger für seinen Blindenführhundausweis verbreitet.
Robert Böhm, Bundessprecher des Arbeitskreises "Führhundhalter" im DBSV, ist jedoch bemüht, Konflikte zu vermeiden:
"Wir appellieren an die Vernunft der Halter, auf einen Zutritt zu verzichten, wenn gesundheitliche Risiken (durch Allergien) bestehen oder traumatisierte Menschen dadurch beeinträchtigt werden."
Der Einleger hat folgenden Wortlaut:
"Zulassung von Blindenführhunden in Einzelhandelsgeschäften und Gastronomiebetrieben:
Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vom 14. August 2006 stellt ein generelles Verbot der Mitnahme eines Blindenführhundes in aller Regel eine unzulässige Diskriminierung im Sinne von §§ 3 Abs. 2, 19 AGG dar und kann Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gemäß § 21 AGG auslösen.
Dies gilt ungeachtet eines generellen Verbotes zur Mitnahme von Hunden und auch ungeachtet der Regelungen zum Hausrecht."
Der Blindenführhundausweis dient zur Vorlage, wenn Betreiber von Geschäften etc. unter Berufung auf ihr Hausrecht den Zutritt verweigern wollen. Der Ausweis selbst besitzt jedoch keinerlei Rechtsgültigkeit
Alle Führhundhalter, die noch keinen Blindenführhundausweis haben, so Robert Böhm weiter, können auf der DBSV Homepage nachlesen, wie der Antrag zu stellen ist und welche Angaben zur Ausstellung des Blindenführhundausweises notwendig sind.
Link:
http://www.dbsv.org/dbsv/unsere-struktur/dbsv-gremien/blindenfuehrhundhalter/
(Aus einer Mitteilung des Bayerischen BSB)
Der Herbst ist für viele ältere Autofahrer eine Herausforderung: Nasse Straßen und wenig Tageslicht erschweren das Lenken eines Fahrzeugs. Wer außerdem in der Dämmerung schlecht sieht, kann schnell in Gefahr geraten.
Als uns die Information der Augenklinik am Neumarkt in Köln auf den Tisch flatterte, dachten wir zunächst, dass das nur etwas für ältere Autofahrer ist. Doch dann machte es "Klick". Und plötzlich war es klar:
Wenn Autofahrer bei Dämmerung und in der Dunkelheit und leider auch sonst Sehprobleme haben, sind Fußgänger, die noch weniger oder nichts sehen, stärker gefährdet.
Treffen Sie Vorkehrungen, dass Sie in der dunklen Jahreszeit nicht übersehen werden, insbesondere auf Straßen ohne Gehweg und beim Überqueren der Fahrbahn. Ihr Stock sollte nicht nur "weißer Stock" heißen, sondern auch wirklich weiß sein. Reflektierende Folie kann nicht schaden. Wenn es ganz gefährlich wird, empfiehlt sich eine farbliche Markierung der in dieser Jahreszeit eher dunklen Kleidung. Sorgen Sie also dafür aufzufallen.
"Der Berufsverband der Augenärzte in Deutschland (BVA) schätzt, dass jährlich 300.000 Verkehrsunfälle durch verminderte Sehfähigkeit verursacht werden", teilt Dr. Omid Kermani mit, ärztlicher Leiter der Kölner Augenklinik am Neumarkt.
Gerade für viele ältere Menschen sei eingeschränktes Sehen in der Dämmerung ein Problem. Laut BVA seien 11,5 Prozent aller Autofahrer zwischen 50 und 59 Jahren nicht mehr fähig, nachts ein Auto zu steuern. "Andere Quellen führen sogar an, dass jeder fünfte Autofahrer von Nachtsehstörungen betroffen ist", ergänzt Kermani.
Jedes menschliche Auge hat sowohl Stäbchen- als auch Zapfenzellen auf der Netzhaut. Die etwa sechs bis sieben Millionen Zapfen kommen tagsüber zum Einsatz, nachts schaltet das menschliche Auge auf die trägeren etwa 120 Millionen Stäbchen um.
"Dieser Umstellungsprozess", so Kermani, "kann zehn bis 40 Minuten dauern. Währenddessen verlagert sich die Schwerpunktaktivität auf die Außenränder der Netzhaut, die auf Hell-Dunkel-Kontraste besonders gut ansprechen." Nachts nehme außerdem die maximale Spektralempfindlichkeit des Auges ab. Dadurch verändere sich unter anderem die Farbwahrnehmung.
Die Aktivität der Stäbchenzellen lässt im Alter nach, insbesondere wenn schon eine Sehschwäche vorliegt. Bereits ab 40 kommt es bei allen Menschen zu einer Verringerung der Sehschärfe bei Dämmerung und in der Nacht.
"Nach Angaben des BVA kommen bei mehr als sechs Prozent der Bevölkerung ab dem 60. Lebensjahr krankhafte Gesichtsfeldausfälle, so genannte Hemianopsien, dazu",ergänzt Kermani. Betroffene könnten nach einer Schädigung der Sehbahn, zum Beispiel durch eine entzündliche Makuladegeneration, nur noch Teile ihres Blickfeldes wahrnehmen. Der fehlende Rest werde ausgeblendet.
"Auch Trübungen der Augenlinse oder des Glaskörpers können die Sehfähigkeit während der Dämmerung herabsetzen. Einseitige Sehverschlechterungen werden meist gar nicht bemerkt und oft sind die Brillenstärken nicht aktuell oder die Brillengläser schlicht verkratzt oder verschmiert", weiß Kermani aus seiner täglichen Praxis.
"Regelmäßige Untersuchungen beim Augenarzt helfen, Defizite in diesem Bereich früh zu erkennen und Unfälle im Straßenverkehr zu vermeiden." Anders als in den USA, wo Autofahrer im vierjährigen Turnus ihren Führerschein durch Wiederholungssehtests erneuern müssten, setze man
hierzulande auf das Verantwortungsbewusstsein der einzelnen Autofahrer.
Saarbrücken, 24. Juli 2011
Saarbrücken, im Juni 2011
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir nehmen die Vorbereitungen des Aktionsplanes zum Anlass, unsere Positionen darzustellen.
Bei unseren Forderungen und Vorschlägen geht es auch um die Verwirklichung früherer gesetzlicher Bestimmungen (z.B. Gleichstellungsgesetze, AGG, EU-Richtlinien).
Zum Handeln verpflichtet und aufgefordert sind, je nach Anliegen,
Diese unsere "Anforderungen an einen Aktionsplan" erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
• Die Richtung ist allgemein festgeschrieben: Die Schule "alle eingeschlossen".
Wir wissen jedoch, dass es für die sinnesgeschädigten blinden und sehbehinderten Kinder und junge Menschen ganz spezifische pädagogische Anforderungen gibt, die nicht so ohne Weiteres an jeder Schule verwirklicht werden können.
Wir gehen davon aus, dass noch für einige Zeit die Frühförderstätte und die Förderschule für Blinde und hochgradig Sehbehinderte ihre Berechtigung haben. Dies jedenfalls bis zum Abschluss der Grundschule.
• Wird entsprechend dem individuellen Elternwillen die Inklusion umgesetzt, so darf es keine Abstriche bei den Integrationsmaßnahmen geben.
Erforderliche Hilfsmittel sind kostenfrei bereit zu stellen; wegen der Kostenträgerschaft darf es keine Probleme mehr geben.
• Die Arbeitssituation Schwerbehinderter hat sich verschlechtert. Bundesweit gibt es z.B. 25.000 arbeitsfähige sehgeschädigte Menschen ohne Beschäftigung.
Bei der Neu-Einstellung Schwerbehinderter ist der öffentliche Sektor kein Vorbild, auch nicht das Saarland.
Die Zuweisungen zur Ausbildung an die Berufsbildungswerke sind erschwert worden. Es gibt zu oft Zuständigkeitsprobleme bei den Trägern. Die Arbeitsagenturen haben ihre Beratungs- und Vermittlungsdienste ausgedünnt.
Wir fordern dringende Abhilfe:
• Rechtsanspruch (Pflichtleistung der Kassen) auf Anschluss-Rehamaßnahmen bzw. Folge-Rehamaßnahmen nach Erblindung bzw. Sehminderung
• Sehhilfen-Versorgung:
• In Deutschland erblinden jährlich 8.000 Menschen an Diabetes. Wir brauchen ausreichend barrierefreie Medizin-Produkte für Sehgeschädigte zur Messung der Blutzuckerwerte und der Insulinzufuhr. Wo es Versorgungslücken gibt, müssen die Krankenkassen zur dauernden häuslichen Krankenpflege verpflichtet werden.
• Medikamenten-Behandlung der AMD (Altersabhängige Makula-Degeneration):
Die Behandlung mit dem vom Arzt im Benehmen mit dem Patienten verordneten Medikament muss Pflichtleistung der Krankenkassen werden.
Und einheitlich verlässlich geregelt werden.
• PKV Standardtarif:
Eine Reihe von Beamten (auch Pensionäre) sind in diesem Tarif versichert, weil sie von der "normalen" PKV wegen ihrer Behinderungen abgelehnt wurden. Dieser Standardtarif ist zwar beihilfekonform, jedoch diskriminierend in einer Reihe von Punkten. Zum Beispiel bei der Versorgung mit Hilfsmitteln und bei Kuren.
Solange es keine Bürgerversicherung gibt, muss der Standardtarif diskriminierungsfrei gestaltet werden, Benachteiligungen im Vergleich zur GKV beseitigt werden
• Die Praxis der Kassen bei der Bewilligung geriatrischer Kuren bei Blinden und hochgradig Sehbehinderten lässt stark zu wünschen übrig.
Die Rechtsgrundlagen für Reha-Maßnahmen für ältere behinderte Personen sind zu verbessern.
• Assistenz in Krankenhäusern für Sehgeschädigte (und andere Schwerstbehinderte):
Auch im Saarland gibt es Handlungsbedarf, kranke Menschen bedürfen der Pflege und Betreuung.
• Taubblinde:
Wir fordern im Schwerbehindertenrecht die Schaffung eines eigenen Merkmals "Tbl".
• Wir prangern die "Büchernot" sehgeschädigter Menschen an. Es besteht eine beträchtliche Unterversorgung:
In 2010 wurden in Deutschland 93.000 Bücher neu aufgelegt; nur 2.500 wurden für Blinde erschlossen, akustisch oder in Blindenschrift.
Das Saarland hat in den vergangenen Jahren seinen Beitrag für die WBH - Westdeutsche Blinden-Hörbücherei -, der wir angehören, beträchtlich erhöht. Dies wissen wir zu schätzen.
Es bleibt aber auch hier vieles zu tun:
• Hinkommen - Reinkommen - Klarkommen:
Wir erwarten, dass Kultureinrichtungen (wie Museen, Theater, Monumente...) und Tourismus-Anbieter von sich aus auf Sehgeschädigte mit besonderen Teilhabe-Angeboten zukommen.
• Hörfilme im Fernsehen: Auch wenn Fortschritte gemacht wurden, gibt es noch viel zu wenige Filme mit Audio-Beschreibung. Der Saarländische Rundfunk könnte hier neue Initiativen ergreifen.
• Wir erwarten auch vom SR, dass geschriebene Untertitelungen in laufenden Informationssendungen hörbar gemacht werden.
• Lesbare Schriften:
• Hör-Tageszeitung:
Es gibt Tageszeitungen in Deutschland, die von sehgeschädigten Abonnenten (gegen Zahlung) am Telefon gehört werden können, die Technik macht es möglich.
Unser Wunsch an die Saarbrücker Zeitung, im Jahr 250 ihres Bestehens:
Macht uns die SZ tagesaktuell hörbar!
• "Barrierefrei, aber sicher" ist unser Prinzip, wenn es um die Verbesserung der Mobilität im öffentlichen Raum geht. Deshalb
• Wir fordern die rasche Umsetzung der Kontraste-DIN
• Bank-Automaten sind barrierefrei auszustatten:
• Hindernisfreies Aufsuchen öffentlich zugänglicher Gebäude
• Das weitverbreitete Autoparken auf Gehsteigen zwingt zum Gehen auf Straßen:
• Ärgernis Autoparken Nichtbefugter auf Parkplätzen für Schwerbehinderte:
• Bauschilder, oft in Gehsteige ragend, bisweilen zu niedrig angebracht:
• Ziehen von Nummern beim Anstellen, in Bahnhöfen, Ämter, Läden, Kliniken...:
• Neu-Auflage eines Landesprogramms "Barrierefrei zu Hause leben" für ältere und behinderte Menschen entsprechend dem erfolgreichen Vorgängermodell der Landesregierung
• Sehgeschädigte klagen über häufigere Unfälle im Nahverkehr an Haltepunkten und Bahnhöfen:
• Bahnhöfe:
• Fahrplanbücher sind oft zu klein gedruckt.
Es muss lesbare oder hörbare Alternativen für Sehgeschädigte geben
• Saar-Lor-Lux:
• Blindheitshilfe:
Dass die Blindheitshilfe der Höhe nach in jedem Bundesland anders ausgestaltet ist, ist ein unhaltbarer Zustand. Man stelle sich vor, es gäbe 16 verschiedene Kindergeld-Regelungen. So aber ist es mit der Blindheitshilfe. Durch Initiative des DBSV ist die Problematik bei der Bundesregierung und den Landesregierungen bekannt.
Wir erwarten vom Saarland eine Bundesinitiative zur Schaffung einer einheitlichen Bundesregelung.
• Sehbehindertengeld:
Hochgradig Sehbehinderte sind Menschen mit einem Visus von 2 bis 5 Prozent, knapp oberhalb des Blindheitsbegriffs, und viele von ihnen sind von Blindheit bedroht. Wir erfahren täglich, wie schwierig ihre Situation im Alltag ist, nicht anders als bei blinden Menschen. Wir wissen auch , wie schwierig es ist, die Sehschärfe im Grenzbereich verlässlich festzustellen.
Wir fordern deshalb die Wiedereinführung eines angemessenen Sehbehinderten-Nachteilsausgleiches, um wenigstens teilweise behindertenbedingte Mehraufwendungen auszugleichen.
Wir sind ehrenamtlich tätig. Eine Hauptamtskraft konnten wir uns bisher nicht leisten. Unsere sehgeschädigten Menschen leben meist in komplexen Situationen und die Sozialberatung und -betreuung nimmt immer mehr zu und erfasst alle denkbaren Lebensbereiche. Die Grenzen des Zumutbaren für Ehrenamtler sind überschritten. Ehrenamt sollte eine Ergänzung zum Hauptamt sein, nicht es ersetzen. Zumal wir selbst auf Hilfspersonen angewiesen sind, zum Beispiel um Hausbesuche zu machen oder umfangreiches Schriftgut rasch zu erfassen oder Recherchen vorzunehmen.
Wir arbeiten gern mit bestehenden Hilfe-Einrichtungen zusammen (Pflegestützpunkte, Behindertenberatungen der Kreise...).
Und doch: Die spezifischen Anliegen blinder und sehbehinderter Menschen erfordern eine fachkompetente umfassende Unterstützung. Kurzum:
Mit freundlichen Grüßen
Christa Maria Rupp
Vorsitzende
Hans Schaaf
Stv. Vorsitzender
Blinden- und Sehbehindertenverein
für das Saarland e.V.
Küstriner Straße 6
66121 Saarbrücken
Tel 0681 81 81 81
Wie geht das eigentlich, wenn die Brille nicht mehr reicht?
Haben Sie sich schon manches Mal darüber gewundert, dass Menschen Sie darum gebeten haben, einen Text, eine Busnummer oder die Preise im Supermarkt vorzulesen?
Nicht nur ältere Menschen können wegen unterschiedlicher Augenerkrankungen von Sehbehinderung oder gar Blindheit - und damit von einem schweren Schicksalsschlag - getroffen werden.
Welche Möglichkeiten gibt es, den Alltag trotzdem zu bewältigen?
• Lassen Sie sich ein, wenn wir einen Braillesalat zubereiten.
• Lassen Sie sich ein, wenn wir mit Ihnen "Tischlein deck dich" spielen.
• Machen Sie mit bei einem Geschicklichkeitsspiel, bei dem Teamgeist gefragt ist.
• Möchten Sie erleben, wie "E-Mail für dich" blind geschrieben wird?
• Die eine oder andere Überraschung lässt sich auch "mit Brille"erleben.
Sie werden erfahren, dass Sie blinde und sehbehinderte Menschen nach dem Besuch unseres Hauses "mit anderen Augen" wahrnehmen.
Christa Maria Rupp
Tel.: (06 81) 81 81 81
e-mail: info@bsvsaar.org
Blinden- und Sehbehindertenverein für das Saarland e.V.
Küstriner Str. 6 · 66121 Saarbrücken