Busfahrt in die Vogesen – Bus ist leider schon voll! – Online-Veranstaltung der rbm zum „Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“ (BFSG) am 29. April, 16:00 Uhr
Liebe Mitglieder und Freunde des BSVSaar,
der Bezirk Saarlouis hat eine Busfahrt am 06. Juni in die Vogesen geplant. Diese Einladung wurde allen Mitgliedern auch per Post mit den Einladungen zu den jeweiligen Bezirksversammlungen zugeschickt.
Dieses Angebot fand sehr großes Interesse!
Weil neben den Anmeldungen bei Jürgen Loris auch für jede teilnehmende Person 60 € Eigenanteil gezahlt wurde, können bzw. müssen wir feststellen, dass der Bus schon voll ist. Wir freuen uns, dass so viele mitfahren möchten und es tut uns leid, dass leider nicht für alle Interessierte Platz ist.
Die Teilnahme an der Fahrt richtet sich nach der Reihenfolge des Zahlungseingangs der Eigenanteile.
Jürgen Loris wird sich bei einigen Interessierten melden und vielleicht gibt es eine kleine Nachrückerliste, falls jemand kurzfristig doch nicht mitfahren kann.
Wir freuen uns auf diese Tagesfahrt Anfang Juni und über das große Interesse. Natürlich werden wir anschließend gerne davon berichten!
Hier folgt nun ein Terminhinweis von der BLISTA auf eine sehr interessante Online-Veranstaltung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSTG) am 29. April um 16:00 Uhr per Videokonferenz. Der Link für die Teilnahme ist bereits angegeben.
*-*-* Terminhinweis durch die BLISTA auf die Online-Veranstaltung der RbM am 29. April *-*-*
Online-Veranstaltung der rbm zum „Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“ (BFSG) am 29. April, 16:00 Uhr
Die rbm – Rechtsberatungsgesellschaft für behinderte Menschen informiert in Kooperation mit der Deutschen Blindenstudienanstalt e.V. (blista).
Was bedeutet das neue „Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“ (BFSG) für den Alltag der über neun Millionen Menschen mit Behinderung in Deutschland konkret? Was müssen Anbieter von digitalen Produkten und Dienstleistungen ab jetzt beachten?
Die Online-Veranstaltung am 29. April, 16:00 Uhr, gibt Antworten und auch Sie können Ihre Fragen stellen:
· Welche Produkte und Dienstleistungen betrifft das Gesetz überhaupt?
· Gilt das neue Gesetz zum Beispiel auch für Gesundheits-Apps, Webseiten von Kliniken, Arztpraxen oder Ergotherapeuten?
· Müssen die Portale zur Terminvereinbarung auch barrierefrei zugänglich sein?
· Wie ist es mit Geldautomaten, Online-Shops oder Kartenzahlung im Supermarkt, Fachgeschäft oder im Hotel?
· Wer überwacht das eigentlich und wo kann man sich ggf. beschweren?
· Werden Verstöße gegen das BFSG eigentlich bestraft?
· Gibt es Übergangsfristen?
Diese und natürlich auch Ihre Fragen beantwortet Dr. Michael Richter von der rbm in der Onlineveranstaltung über Zoom am 29. April ab 16:00 Uhr.
An Zoom-Meeting teilnehmen:
https://us06web.zoom.us/j/88584033848?pwd=zgh8l5zu4a7WllHg50OuoH5KbdFetI.1
Meeting-ID: 885 8403 3848
Kenncode: 626764Von
Rudi UllrichDeutsche Blindenstudienanstalt e.V. (blista)
blistaCampus, Am Schlag 2-12, 35037 Marburg
Tel.: 06421 606-235
E-Mail: (Diese E-Mail ist zum Schutz vor Bots geschützt)
Internet: www.blista.de
Es grüßt herzlich
Silvia Hame
(Vorsitzende)
