Pressemitteilung des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) vom 27. Juni 2019
Berlin. Lautlose Elektrofahrzeuge stellen für Fußgänger und Radfahrer eine Unfallgefahr dar, die größer ist als bei herkömmlichen Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Die Lösung des Problems ist ein „Acoustic Vehicle Alerting System“, also ein künstliches Warngeräusch, kurz „AVAS“ genannt. Nach mehr als anderthalbjährigen Verhandlungen konnte der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) einen Durchbruch erreichen: Das Bundeswirtschaftsministerium wird ab dem 1. Juli im Rahmen des Programms „Umweltbonus“ den Kauf eines AVAS mit 100 Euro fördern.
Die Neuregelung ist das Ergebnis einer Schlichtung zwischen dem DBSV und den drei Bundesministerien für Umwelt (BMU), Verkehr (BMVI) und Wirtschaft (BMWi). DBSV-Präsident Klaus Hahn begrüßt die neue Fördermöglichkeit: „Wenn für Elektromobilität öffentliche Gelder fließen, muss auch die damit verbundene Sicherheitstechnik gefördert werden – dafür haben wir lange gekämpft.“ Sein Appell: „Das nun endlich eingeführte ‚AVAS-Begrüßungsgeld‘ des BMWi sollte alle noch unentschlossenen Käufer von Elektrofahrzeugen endgültig überzeugen, mit einem AVAS für mehr Sicherheit auf unseren Straßen zu sorgen!“
Schlichtungsverfahren
Die Bundesregierung fördert den Kauf von Elektro- und Plug-In-Hybridfahrzeugen mit einem AVAS im Rahmen mehrerer Programme. Die verschiedenen Fördermöglichkeiten sind das Ergebnis eines Schlichtungsverfahrens über die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Beteiligte des Verfahrens waren der DBSV sowie das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).
Förderprogramme
Das BMWi fördert den Kauf von Elektro- und Plug-In-Hybridfahrzeugen mit dem Programm „Umweltbonus“. Die Kosten für ein AVAS werden bei der Förderung ab dem 1. Juli mit 100 Euro berücksichtigt. Anträge können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden.
Für den Ausbau der Elektrobusflotten und des Wirtschaftsverkehrs haben das BMVI die „Förderrichtlinie Elektromobilität“ zur Beschaffung von Elektrofahrzeugen und der dafür erforderlichen Ladeinfrastruktur und das BMU das „Sofortprogramm Saubere Luft“ und die „Förderrichtlinie Anschaffung Elektrobusse im ÖPNV“ aufgestellt. Diese Förderprogramme ermöglichen eine Finanzierung von bis zu 80 Prozent der Mehrkosten. Die Kosten für ein AVAS werden dabei berücksichtigt.
Breites Bündnis für mehr Sicherheit auf den Straßen
Auf Initiative des DBSV haben sich acht Verbände und der Deutsche Verkehrssicherheitsrat zusammengeschlossen. Gemeinsam fordern sie unter dem Motto „Elektrisch fahren tut hörbar gut!“ den sofortigen Einbau eines künstlichen Warngeräusches in alle Hybrid- und Elektrofahrzeuge. Denn lautlose Fahrzeuge gefährden nicht nur blinde und sehbehinderte Menschen – auch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen oder einer geistigen Beeinträchtigung, für Kinder, Fahrradfahrer, ältere und unaufmerksame Verkehrsteilnehmende besteht ein Sicherheitsrisiko.
Zum Bündnis gehören der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC), die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO), die Bundesvereinigung Lebenshilfe, der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV), der Deutsche Verkehrssicherheitsrat, der Fachverband Fußverkehr Deutschland (FUSS e.V.), die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL), der Sozialverband Deutschland (SoVD) und der Sozialverband VdK Deutschland.
Weitere Informationen unter https://www.dbsv.org/emobi.html
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