dbsv-direkt – BGG-Reform: Ein Gesetz, das Behinderte gleichstellt, sieht anders aus
Liebe Mitglieder und Freunde des BSVSaar,
heute möchte ich den Newsletter des DBSV zur geplanten Änderung des „Behindertengleichstellungsgesetz“ BGG weiterleiten. Hier sind viele Änderungen geplant, die nicht zur Verbesserung, sondern eher zur Verschlechterung der Situation von blinden- und sehbehinderten Menschen beitragen!
Natürlich kann sich jede Interessierte Person für diesen Newsletter „DBSV-Direkt“ (siehe am Ende dieser E-Mail) selbst anmelden! Ich leite nur gelegentlich diese Meldungen weiter!
Im Auftrag von Volker Lenk
Gesendet: Donnerstag, 18. Juni 2026 16:35
An: Aktuelle Informationen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V. (DBSV) <(Diese E-Mail ist zum Schutz vor Bots geschützt)>
Betreff: [dbsv-direkt] Nr. 36-26 BGG-Reform: Ein Gesetz, das Behinderte gleichstellt, sieht anders aus
Liebe DBSV-Familie,
seit 2023 warten behinderte Menschen in Deutschland auf die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG), nun liegt der Gesetzentwurf vor – und sorgt für Enttäuschung. Erfahren Sie mehr in der folgenden Pressemitteilung des DBSV, die heute verschickt wurde.
BGG-Reform: Ein Gesetz, das Behinderte gleichstellt, sieht anders aus
Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) fordert deutliche Nachbesserungen am Gesetzentwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes.
Berlin, 18. Juni 2026. Am kommenden Montag findet im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages eine Sachverständigenanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes
(BGG) statt. Der Gesetzentwurf verfolgt unter anderem das Ziel, „den Zugang zu privaten Gütern und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen spürbar und nachhaltig zu verbessern, ohne dabei Unternehmen unverhältnismäßig stark zu belasten“.
DBSV-Justiziarin Christiane Möller wird als Sachverständige an der Anhörung teilnehmen und stellt fest, dass das Ziel der Reform bisher klar verfehlt
wird: „Ein Gesetz, das Behinderte gleichstellt, sieht anders aus. Im vorliegenden Entwurf wird an allen Stellschrauben gedreht, um die Wirtschaft zu schonen. Zwar wird den Unternehmen nun verboten, behinderte Menschen zu benachteiligen, aber dieses ,Verbot‘ wird im Gesetz so ausgehöhlt, dass es behinderten Menschen im Alltag nichts bringt.“
Aus Sicht des DBSV sind Barrierefreiheit und ein wirksamer Diskriminierungsschutz weder die nächste lästige Pflicht für die Wirtschaft noch ein Wettbewerbsnachteil. Dazu Christiane Möller: „Barrierefreiheit und ein gesellschaftliches Bekenntnis zur Gleichberechtigung aller Menschen sind vielmehr Ausdruck eines modernen demokratischen Landes, eine Chance für bessere Produkte und Dienstleistungen, eine Notwendigkeit für den Erhalt und die Erschließung von Kundenkreisen in unserer stark alternden Gesellschaft und nicht zuletzt ein Beitrag zur Entlastung unserer sozialen Sicherungssysteme.“
Christiane Möller sieht nun die Abgeordneten in der Pflicht, deutlich nachzubessern, damit das Ziel der BGG-Reform auch erreicht wird. Dafür muss das Gesetz mindestens die Pflicht zu angemessenen Vorkehrungen wirksam ausgestalten. Das bedeutet, die pauschalen Ausschlüsse von baulichen Änderungen und Änderungen an Produkten und Dienstleistungen zu streichen, Ungleichbehandlungen nur bei zwingenden sachlichen Gründen zuzulassen und dem Gesetz auch Zähne zu geben, um effektiv gegen Benachteiligungen vorgehen zu können. Nachbesserungsbedarf gibt es zudem bei den Regeln für Träger öffentlicher Gewalt.
Die Stellungnahme des DBSV finden Sie unter:
www.dbsv.org/stellungnahme/anhoerung_bgg_2026.html
Alle Newsletter des DBSV unter:
Kennen Sie blinde und sehbehinderte Menschen ohne E-Mail-Zugang? Falls ja, bitte weitersagen: Unsere Newsletter kann man sich auch am Telefon vorlesen lassen! Einfach das DBSV-Infotelefon unter der Nummer 030 / 2555 80808 anrufen, alles Weitere wird erklärt.
Aktuelle Informationen rund um den DBSV erhalten Sie auch in den Sozialen Medien. Wir sind auf Instagram, Facebook, LinkedIn und WhatsApp, die Links gibt es hier:
https://sichtweisen-online.org/social-media
***
Der Newsletter „dbsv-direkt“ ist der Online-Informationsservice des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV).
Redaktion:
Andreas Bethke (V.i.S.d.P.)
Anna Hinc
Volker Lenk
Anschrift:
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) Rungestr. 19, 10179 Berlin
Tel.: (030) 28 53 87-0, Fax: (030) 28 53 87-200
E-Mail: (Diese E-Mail ist zum Schutz vor Bots geschützt)
Pflichtangaben: https://www.dbsv.org/impressum.html
Falls Ihnen dieser Newsletter weitergeleitet wurde, Sie ihn aber in Zukunft direkt erhalten wollen, senden Sie bitte eine leere E-Mail ohne Betreff an: (Diese E-Mail ist zum Schutz vor Bots geschützt)
***
Es grüßt
Silvia Hame
(Vorsitzende)
Kennen Sie blinde und sehbehinderte Menschen ohne E-Mail-Zugang? Falls ja, bitte weitersagen: Unsere Newsletter kann man sich auch am Telefon vorlesen lassen! Einfach das BSVSaar-Newslettertelefon unter der Nummer 0681 96 84 23 00 anrufen, alles Weitere wird erklärt.
Alle Newsletter des BSVSaar unter: bsvsaar.org/aktuelles/thema/rundmail.
Falls Ihnen dieser Newsletter weitergeleitet wurde, Sie ihn aber in Zukunft direkt erhalten wollen, senden Sie bitte eine E-Mail mit dem Stichwort „Anmelden“ an (Diese E-Mail ist zum Schutz vor Bots geschützt).
